Das Fachkraft für Arbeitssicherheit-Zertifikat bestätigt die Bestellung Ihrer anerkannten Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch Sifa oder Fasi) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Arbeitssicherheit, als externe Betreuung für Ihr Unternehmen, Firma oder Betrieb. Mit diesem Zertifikat erfüllen kleine und mittlere Unternehmen, Firmen und Betriebe aus allen Branchen die gesetzlichen Vorschriften nach DGUV V2 und sichern sich damit gegen die gesetzlichen Arbeitsschutz-Vorschriften ab.
Bestellung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch SiFa oder Fasi) mit Zertifikat
Schon ab 49 € pro Monat
Arbeitssicherheit für kleine und mittelständische Unternehmen, Firmen und Betriebe
Kleine und mittelständische Unternehmen, Firmen und Betriebe bestellen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch Sifa oder Fasi) mit Zertifikat
Laut DGUV Vorschrift 2 hat der Unternehmer auch in Kleinbetrieben ab einem Beschäftigten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Für die Regelbetreuung der Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten müssen keine Mindesteinsatzzeiten pro Beschäftigten und Jahr nachgewiesen werden. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung wird hier auf Grundlage der in diesen Betrieben tatsächlich vorliegenden Gefährdungen durchgeführt.
Kleinbetriebe mit einer Größe bis zu 50 Beschäftigten erhalten durchgängig mehr Alternativen, was die Betreuungsform angeht. Sie können grundsätzlich zwischen der so genannten Regelbetreuung und einer alternativen Betreuungsform wählen.
Unsere Lösung für kleine und mittelständische Unternehmen, Firmen und Betriebe
Sie erhalten unsere Zertifizierung, bestehend aus:
- Benennung des vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa oder Fasi)
- Wir stellen eine erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Ihnen vor Ort zur Verfügung
- Wir betreuen Sie kompetent und auf Wunsch weit über das Maß der gesetzlichen Vorschriften hinaus
- Sie erhalten von uns das Zertifikat zur Benennung der vorgeschriebenen betriebsbeauftragten Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) § 1, § 5 – § 7
- Wir arbeiten mit einem kompetenten Betriebsarzt zusammen, um auch Ihrem Wunsch einer ganzheitlichen Betreuung, also Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt gerecht zu werden.

Die Gesetze zur Arbeitssicherheit sehen vor, dass die Leitung eines Unternehmens ihrer Fürsorgepflicht für Angestellte und Kunden nachkommt. Sie hat sicherzustellen, dass es ohne gesundheitliche Schädigung möglich sein muss, im Unternehmen zu arbeiten.
Pflichten wie die Beratung des Arbeitgebers bei der Durchführung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und menschengerechten Gestaltung der Arbeit, bei der sicherheitstechnischen Überprüfung von Betriebsanlagen und dem arbeitssicherheitsgerechten Verhalten der Beschäftigten sind Aufgaben, die nur von einem Experten durchgeführt werden dürfen.
Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit in greifbarer Nähe
Wir kommen zu Ihnen
In einem Radius von 125 km um Sehnde, sind wir für Sie da. Von Hamburg im Norden, über Bremen und Bielefeld im Westen, Paderborn und Kassel im Süden bis Magdeburg im Osten kommen wir zu Ihnen. Je nach Art und Bedarf erbringen wir Beratungsleistungen bei Ihnen im Unternehmen, verwenden aber auch andere Medien und unterstützen telefonisch oder per Videotelefonie.
Ihr Ansprechpartner

Matthias Stoll
Tel: 05138 54 96 436 mobil: 0177 3333 55 7 e-Mail: sifa@unternehmensberatung-stoll.de

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.




