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    Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?

    Ein Flucht- und Rettungsplan dient der einfachen Darstellung von Flucht- und Rettungswegen, über die Evakuierung bis hin zu Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Der Flucht- und Rettungsplan ist ein grundlegender Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für den Brandschutz.

    Der Flucht- und Rettungsplan soll Menschen helfen, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren und ergänzt das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage.

    Ein Flucht- und Rettungsplan soll bei einem Notfall, Unfall oder Brand den gekennzeichneten Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie oder zu einem sicheren Ort anzeigen und enthält zusätzlich Regeln für das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall.

    Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein aufs Wesentliche reduzierter Grundriss eines Geschosses oder Lageplan einer großflächigen Anlage.

    Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ?

    Gemäß Arbeitsstättenverordnung ist ein Flucht- und Rettungsplan immer dann erforderlich, wenn dies „Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätten erforderlich machen“. Nach ASR A2.3, ist das insbesondere dann der Fall, wenn

    die Flucht- und Rettungswegführung unübersichtlich ist (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume etc.),
    sich im Gebäude viele ortsunkundige Personen bewegen,
    im Gebäude von einer erhöhten Gefährdung ausgegangen werden muss (z. B. brandgefährdete, explosionsgefährdete, giftstoffgefährdete Räume etc.) und
    von benachbarten Gebäuden eine besondere Gefährdung ausgeht.

    Die DGUV-Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ macht weitere Angaben dazu, wann ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich wird: Bei Unternehmen

    mit großer räumlicher Ausdehnung,
    mit weitläufigen Produktionsstätten,
    in denen sich Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten.
    Außerdem nennt die DGUV-Regel 100-001 explizit Schulen und Kindergarteneinrichtungen, als Einrichtungen, in welchen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist.

    Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen

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    Der Flucht- und Rettungsplan muss folgende grafische Darstellungen enthalten:

    • Gebäudegrundriss oder Teile davon,
    • Verlauf der Flucht- und Rettungswege,
    • Lage der Notausgänge,
    • Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung,
    • Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen
    • Lage der festgelegten Sammelplätze,
    • Standort des Betrachters
    • Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
    • Legende über die angewendeten Sicherheitszeichen, graphischen Symbole und Farbcodes
    • je nach Nutzern auch in der Landessprache der Nutzer
    • Farblich 

    Wer ist für einen Flucht- und Rettungsplan verantwortlich?

    Die Verpflichtung für einen Betreiber zur Aufstellung von Flucht- und Ret­tungsplänen in seinem Betrieb ergibt sich aus § 55 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Sonderbauordnungen.

    wenn die Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern, muss ein Flucht und Rettungsplan vorhanden sein Flucht- und Rettungspläne müssen stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden.

    Rechtliche Grundlagen

    Laut Arbeitsstättenverordnung §4 muss jeder Arbeitgeber einen Fluchtplan/ Rettungsplan aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.#

    Ein Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen bzw. auszuhängen.
    Gesetz-Waage

    Ergänzend zur Arbeitsstättenverordnung beschreiben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3) und die DIN ISO 23601 die Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne.

    Seit Ende 2010 erfolgt die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß den Anforderungen der DIN ISO 23601, welche die DIN 4844-3:2003-09 ersetzt.

    Durch die internationale Standardisierung der Sicherheitszeichen sowie den Verbots-, Warn-, Rettungs- und Brandschutzzeichen, soll eine verständliche Darstellung von Flucht- und Rettungswegen gewährleistet werden.

    Wir Über

    uns

    Christian Stoll - Brandschutzbeauftragter - UBS Unternehmensbertung Stoll, Ihr externer Brandschutzbeauftragter

    Christian Stoll

    Christian Stoll ist Brandschutzbeauftragter, aktives Mitglied in der freiwilligen Feuerwehr in Sehnde und verfügt über eine hohe Kompetenz und Erfahrung im Brandschutz. 

    Die Unternehmensberatung Stoll wurde im April 2015 gegründet mit dem Ziel deutschlandweit kleine und mittlere Unternehmen erfolgreicher zu machen. Das machen wir mit Begeistung und Leidenschaft. Wir erreichen das mit Kompetenz, Erfahrung und viel Engagement.

    > erfahren Sie hier mehr über die Unternehmensberatung Stoll

    Unsere Vision

    Matthias Stoll - Unternehmensberatung Stoll glücklicher, rechtlich abgesicherter Unternehmer Fachkraft für Arbeitssicherheit – Sifa – Fasi Sicherheitsingenieur – Sicherheitsbeauftragter Sicherheitsfachkraft ArbeitsschutzArbeitsschutz Gefährdungsbeurteilung

    Matthias Stoll

    Matthias Stoll ist der Inhaber der Unternehmensberatung Stoll.

    Als Qualitätsauditor, Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik berät er seit vielen Jahren kleine und mittelständische Unternehmen zu Qualitätsmanagementthemen, ISO 9001-Zertifizierung, ISO 45001, Arbeitsschutz, ISO 27001, Datenschutz, CSR und Nachhaltigkeit, sowie Organisationsentwicklung. Er hat großen Spass daran zu sehen, wie sich seine Kunden von Jahr zu Jahr steigern.

    Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Der Flucht- und Rettungsplan muss folgende grafische Darstellungen enthalten:
    Gebäudegrundriss oder Teile davon.
    Verlauf der Flucht- und Rettungswege.
    Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen.
    Lage der Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher)
    Lage der Sammelstellen.
    Standort des Betrachters.

     Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.

    Mehr Informationen

    Flucht und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen, mind. alle 2 Jahre, nach DIN ISO 23601 zu prüfen, um zu gewährleisten, dass sie gut lesbar, verständlich und aktuell sind.

    Mehr Informationen

    Die Werte und Richtlinien für Fluchtwege, Rettungswege und Notausgänge werden meist bei Begehungen des Gebäudes von der Baubehörde, Gewerbeaufsicht, Brandschutzbeauftragten oder Feuerwehr vorgeschrieben und überprüft

    Mehr Informationen

    Die gesetzliche Verpflichtung für einen Flucht- und Rettungsplan entspringt der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Unter § 4 Abs. 4 heißt es: „Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen.

    Mehr Informationen

    Ein Flucht- und Rettungsplan dient der Darstellung von Flucht- und Rettungswegen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden. Er soll den Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie bzw. zu einem sicheren Ort anzeigen.

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    Über diese Adresse erhalten Sie Ihre Rechnungen. Eine Zusendung von Rechnungen in Briefform bieten wir nicht an.

    Das Widerrufsrecht erlischt mit der Übersendung der Dokumente.

    Wir bieten alle Tätigkeiten an, die zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zählen. Dazu gehören Begehungen, Unterweisungen, Beratung des Unternehmers zum Thema Brandschutz, Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen im Themenfeld Brandschutz, Unterweisung Ihrer Mitarbeiter und alle sonstigen Fragen zum Brandschutz an, die online möglich sind. Eine abschließende Auflistung finden Sie …

    Der Support erfolgt in Form von Videokonferenzsystemen, Telefonaten oder E-Mails. Dabei verwenden wir Microsoft Teams als Videokonferenzsystem. Sie benötigen dazu keinen Account. Über einen Link können Sie entweder über den Microsoft Edge-Browser oder die Microsoft Teams App teilnehmen. Sie benötigen dazu einen PC mit Headset oder ein mobile Engerät, wie einen Laptop, Tablet oder Smartphone. Zudem schenken wir Ihnen jeden Monat 15 Minuten kostenlosen Support.

    Sie können uns zu unseren Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 8 – 18  und Freitag von 8 Uhr – 14 Uhr telefonisch erreichen. Alle nicht angenommenen Anrufe werden als E-Mail weitergeleitet. So entgeht uns kein Anruf. Weiterhin können Sie uns natürlich auch eine E-Mail an info@unternehmensberatung-stoll.de senden.

    Die Unternehmensberatung Stoll hat sich als Ziel gesetzt alle Anfragen möglich sofort zu beantworten. Aufgrund des Arbeitsaufkommens sind Antworten am nächsten Werktag möglich.

    Die Unternehmensberatung Stoll verwendet standardmäßig DSGVO-konforme, lizenzierte Softwaretools, z.B. Microsoft Office 365 Business mit dem Videokonferenzsystem Microsoft Teams, die von Ihren Computern und mobilen Endgeräten, wie Laptops, Tablets und Smartphone kostenlos verwendet werden können.

    Weitere Kommunikationstools sind Telefon, Smartphone, E-Mail und eine Cloud, die bei einem nach ISO 27001 zertifizierten Anbieter mit Serverstandort in Deutschland gehostet wird.

    Sie erhalten bei Vertragsabschluss einen Zugang zu einer ISO 27001-zertifizierten Cloud mit Serverstandort in Deutschland.  Hierüber ist ein Austausch von Daten möglich.

    Die Rechnung wird am Monatsende gestellt. Hier werden die Kosten für die Beauftragung, sowie weitere, von Ihnen in Anspruch genommene, Leistungen abgerechnet. Die Aufnahme der von uns investierten Zeiten und die Abrechnung erfolgt, gesteuert über unser Warenwirtschaftssystem, mindestens minutengenau. Die Rechnung wird ausschließlich per Mail an die von Ihnen angegebene Mailadresse versendet.

    Es sind neben der monatlichen Zahlungsweise auch Quartalzahlungen, halbjährliche und ganzjährige Zahlungen möglich. Wir freuen uns sehr darüber, wenn Sie längerfristig mit uns zusammenarbeiten möchten. Schreiben Sie uns an.

    Schreiben Sie eine kurze Mail an info@unternehmensberatung-stoll.de mit folgenden Informationen: Kundennummer, Kündigungsdatum und auch gern den Kündigungsgrund. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.

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