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Datenschutz
- KOSTENLOSES ERSTBERATUNGSGESPRÄCH
- FÖRDERGELD FÜR DATENSCHUTZBERATUNG
Stellen Sie sich folgende Fragen?
- Benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?
- Bilde ich einen Mitarbeiter aus oder bestelle ich einen externen Datenschutzbeauftragten?
- Welchen Mehrwert habe ich davon? Außer der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen.
- Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?
Zu diesen Fragen finden Sie unten die Antworten.
Ihr externer Datenschutzbeauftragter schon ab 99 € pro Monat
- DATENSCHUTZAUDIT inklusive
- JÄHRLICHER TÄTIGKEITSBERICHT inklusive
Kostenfreies Beratungsgespräch
Und das sagen unsere Kunden:
Wir sind mit der Beratungsleistung sehr zufrieden. Wir bekommen in kürzester Zeit alle Antworten auf unsere Fragen.
Dana M.
Bei uns im Unternehmen herrschte viel Unsicherheit bei der Umsetzung der DSGVO. Wir sind froh mit der Unternehmensberatung Stoll einen kompetenten Partner gefunden zu haben.
Marcel K.
Super. Das Preis-Leistungsverhältnis stimmt. Die Zusammenarbeit klappt hervorragend.
Stefan R.
Die Unternehmensberatung Stoll arbeitet sehr schnell. Angefragte Prüfungen von AV-Verträgen werden innerhalb von Stunden bearbeitet.
Ramona S.
Die Unternehmensberatung Stoll hat bei uns eine Datenschutzschulung durchgeführt. Bemerkenswert war, dass diese nicht allgemein gehalten war, sondern Inhalte unserer Prozesse aufgenommen hat. Da merkt man wieder, wie eng Qualitätsmanagement und Datenschutz zusammenhängen.
Maik K.
Datenschutz - Ein Buch mit sieben Siegeln?
Stellen Sie sich folgende Fragen zum Datenschutz?
- Benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?
- Bilde ich einen Mitarbeiter aus oder bestelle ich einen externen Datenschutzbeauftragter?
- Welchen Mehrwert habe ich davon? Außer der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen.
- Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?
Zu diesen Fragen finden Sie hier die Antworten.
Benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?
Wann Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen und warum.
Alle Organisationen, die:
– Organisationen, die mit mehr als 20 Mitarbeitern personenbezogene Daten automatisiert* verarbeiten
– öffentliche Stellen oder Behörden
– wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens die Verarbeitung personenbezogener Daten mit regelmäßiger Überwachung von betroffenen Personen ist (z.B. Auskunfteien)
– wenn die Kerntätigkeit aus der Verarbeitung besonders schützenswerte, personenbezogene Daten (Art. 9 DSGVO) oder personenbezogene Daten über Verurteilungen oder Starftaten besteht
müssen einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten in Schriftform bestellen.
*digital (z.B. ERP, CRM, Excel, Word, Outlook)
Bilde ich einen Mitarbeiter aus oder bestelle ich einen externen Datenschutzbeauftragter?
interner Datenschutzbeauftragter?
Vorteile
- Prozesse und Verfahren sind größtenteils bekannt.
Nachteile
- Der Datenschutzbeauftragte muss ausgebildet werden, Freiraum für seinen neuen Auftrag bekommen und sich regelmäßig weiterbilden. Dabei ist die Ausbildung nicht trivial: Hier ist u.a. Prozesswissen, IT-Wissen und Sozialkompetenz gefragt.
- Die Haftung liegt in der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.
- Der Datenschutzbeauftragte unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz?
- Der Unternehmer oder IT-Verantwortliche darf nicht die Funktion des DSB ausüben. Hier besteht ein Interessenskonflikt.
externer Datenschutzbeauftragter (Unternehmensberatung Stoll)
Vorteile
- Transparente Kosten und im Vergleich geringere Kosten beim externen Datenschutzbeauftragten.
- Kompetenz ist vorhanden und muss nicht in einer langen Lern- und Fehlerkurve aufgebaut werden.
- Ein juristischer Partner befindet sich im Hintergrund der Unternehmensberatung Stoll.
- Risikominimierung durch externe Haftung.
- Neutraler, unverstellter Blick von Außen.
- Wissen über die Umsetzung anderer Unternehmen
- Kündigungsfristen vertraglich vereinbart.
Nachteile
- Wissen über interne Abläufe muss aufgebaut werden.
Welchen Mehrwert habe ich davon? Außer der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen.
Wieso eigentlich nur personenbezogene Daten? Gibt es nicht auch noch andere?
Der Mehrwert ist schnell erklärt:
- Sei zeigen nach außen Ihre Professionalität
- Sie genieren Kundenzufriedenheit, weil Sie mit den Daten Ihrer Kunden sicher umgehen.
- Sie definieren klare Anforderungen an Ihren IT-Prozess.
- Sie stellen Ihre IT auf sichere Füße und gehen damit in Richtung Digitalisierung.
- Sie sorgen für mehr Sicherheit indem Sie den Datenschutz auf alle Unternehmensdaten ausweiten und schützen Ihr Know-How.
- Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
Und was muss der Datenschutzbeauftragte können um seinen Aufgaben gerecht zu werden?
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind in der DSGVO Artikel 39 benannt. Dazu gehören die Unterrichtung und Beratung des Unternehmers und der Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, über einzuhaltene Datenschutzvorschriften. Zudem obliegt dem Datenschutzbeauftragten die Überwachung und Einhaltung gültiger Datenschutzvorschriften im Unternehmen und bei dessen Auftragsverarbeitern. Zudem berät der Datenschutzbeauftragte im Zusammenhang mit Datenschutzfolgenabschätzungen, also Analysen über mögliche Risiken und dessen Auswirkungen durch personenbezogene Daten. Abschließend ist der Datenschutzbeauftragte der Ansprechpartner der Aufsichtsbehörde.
Wichtig: Der Datenschutzbeauftragte berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben auftretene Risiken, abhängig von Art, Umfang, Umstand und Zweck der verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Ihr Ansprechpartner
Matthias Stoll
Tel: 05138 54 96 436 mobil: 0177 3333 55 7 e-Mail: datenschutz@unternehmensberatung-stoll.de
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