Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

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Bestellung als externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

für nur 99 € / Monat
Externer Brandschutzbeauftragter Zertifikat

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen bietet Ihnen jederzeit einen Berater:

Sie haben mit Ihrem Brandschutzbeauftragten immer einen festen Ansprechpartner (Telefonisch erreichbar)

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen in bietet Ihnen viele Vorteile:

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen hat ein großes Erfahrungspotenzial, wodurch er die Chancen und Risiken von Einflussfaktoren schneller und besser abschätzen kann. 

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen vermeidet das Risiko der Betriebsblindheit.

Der externe Brandschutzbeauftragte hat eine hohe brandschutztechnische Fachkompetenz, durch viele verschiedene Einblicke und Lösungen.

Außerdem bietet Ihnen ihr externer Brandschutzbeauftragter ein Ergebnis- und zielorientiertes Vorgehen

Sie entlasten Ihre Mitarbeiter:

Ihre Mitarbeiter können sich auf ihre Tätigkeiten konzentrieren und Sie können sich auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften verlassen.

Sie sorgen für ein gutes Betriebsklima:

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen sorgt für die Umsetzung des Brandschutzes und damit für ein gutes Betriebsklima in dem sich die Mitarbeiter sicher und wohlfühlen können.

Was macht Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen ?

Der Brandschutzbeauftragte hat im Betrieb eine entscheidende Funktion: Er ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen die Aufsicht über den betrieblichen und organisatorischen Brandschutz wahrnimmt.

Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den Arbeitgeber in brandschutzrelevanten Themen, kontrolliert die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilt Brandgefährdungen. Brandschutzbeauftragte benötigen daher ein fundiertes Fachwissen, um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.

Es gelten folgende Richtwerte:

Kleine und mittlere Unternehmen ohne besondere Gefährdung: Mindestens alle 2 Jahre

Große Unternehmen und Unternehmen mit erhöhter Brandgefahr: Individuelle und engmaschige Prüfzyklen, welche im Ermessen des Unternehmens liegen.

Unternehmen mit viel Publikumsverkehr, z. B. Versammlungsstätten und Unternehmen mit hoher Brandgefahr (bspw. durch Heißarbeiten): täglich bis wöchentlich je nach individuellen Gegebenheiten.

Im Allgemeinen empfiehlt es sich mindestens einmal jährliche eine vollständige Brandschutzbegehung durchzuführen. Zusätzlich sind unabhängig der Unternehmensgröße wöchentliche Kontrollgänge durch das Gebäude ratsam, um Risiken im Brandfall (z. B. durch eine festgestellte Brandschutztür oder Gegenständen im Fluchtweg) zu reduzieren.

Wie oft und bei welchen Gebäuden ist eine Brandschutzbegehung vorgeschrieben?

Grundsätzlich sind Begehungen für alle Gebäude notwendig. Die Frequenz und Signifikanz der Überprüfung hängt von der individuellen Brandgefahr im Gebäude und der Gefährdung von Personen im Ernstfall ab. 

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Wie viele Brandschutzhelfer brauche ich ?

Unternehmen sind verpflichtet eine ausreichende Anzahl an Brandschutz- und Räumungshelfern auszubilden. Dies sind in der Regel 5 % der Beschäftigten – bei erhöhter Brandgefahr sind mehr erforderlich. Auch bei Schichtbetrieb und Abwesenheit muss eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern anwesend sein.

Nur ein Brandschutzbeauftragter darf diese Ausbildung anbieten.

Wer ist zuständig und darf Brandschutzbegehungen durchführen ?

Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer ist für die korrekte Durchführung einer Brandschutzbegehung zuständig. Die daraus resultierenden Pflichten kann der Arbeitgeber an interne oder externe Brandschutzbeauftragte übertragen, die die erforderliche Sachkunde besitzen. Die Durchführung erfolgt durch den Unternehmer oder einer beauftragten Person. Sie ist somit fester Bestandteil der Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten. 

Portfolio

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Brandschutzbegehung, BSB, Brandschutzbeauftragter, Christian Stoll, Ihr externer Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbegehung / Bestandsaufnahme

Die Brandschutzbegehung ist eine reguläre Überprüfung der Arbeitsstätte auf Mängel im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz.

Die ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen regelmäßig durchführt

Wie oft muss eine Brandschutzbegehung durchgeführt werden?

Kleine und mittlere Unternehmen ohne besondere Gefährdung: Mindestens alle 2 Jahre

Große Unternehmen und Unternehmen mit erhöhter Brandgefahr: Individuelle und engmaschige Prüfzyklen, welche im Ermessen des Unternehmens liegen.

Unternehmen mit viel Publikumsverkehr, z. B. Versammlungsstätten und Unternehmen mit hoher Brandgefahr (bspw. durch Heißarbeiten): täglich bis wöchentlich je nach individuellen Gegebenheiten.

ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen begeht systematisch Ihr Unternehmen und dokumentiert die Eindrücke in einem Protokoll.

Flucht- und Rettungsplan, Brandschutzbeauftragter, Christian Stoll, BSB

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Wir erstellen für Sie normgerechte Flucht- und Rettungspläne entsprechend der DIN ISO 23601.

Was muss in einem Flucht- und Rettungsplan dargestellt werden?

In einem Flucht- und Rettungsplan ist dargestellt, welche Fluchtwege in einem Gebäude zur Verfügung stehen, um im Brandfall oder anderer Gefahren schnellstmöglich in einen sicheren Bereich im Freien zu gelangen. 

Weiterhin enthält ein Flucht- und Rettungsplan eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahren- oder Katastrophenfall. Des weiteren sind aus dem Plan die Standorte/Positionen von Feu­erlöscheinrichtungen, Arzt- und Sanitäts­räumen, manuellen Brandmeldern, Kran­kentragen und Rettungsleitern ersichtlich.

Die notwendigen Daten zur Erstellung des Flucht- und Rettungsplan können online zugeliefert oder per Begehung aufgenommen werden durch ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen.

Brandschutzhelfer Ausbildung, Brandschutz, BSB, Brandschutzbeauftragter

Brandschutzhelfer Ausbildung

Brandschutzhelfer (m/w/d) sind im Ernstfall zur Stelle. Sie wissen genau, was es zu tun gilt, um Entstehungsbrände zu bekämpfen, verhüten und Menschen zu schützen.

Wie läuft die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ab?

Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil. 

Die Ausbildung umfasst mindestens zwei Unterrichtsstunden (jeweils zu 45 Minuten)während der Zeitumfang des praktischen Teils insbesondere von der Gruppenstärke abhängt.

-Der Ausbildungsinhalt im theoretischen Teil umfasst:

-Grundzüge des Brandschutzes

-Betriebliche Brandschutzorganisation

-Wirkungsweise und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen

-Welche Gefahren entstehen durch Brände?

-Wie verhält man sich im Brandfall?

Der Ausbildungsinhalt im praktischen Teil: befasst sich insbesondere mit Übungen im Umgang mit Einrichtungen zum Feuerlöschen

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen führt die Ausbildung regelmäßig durch.

Bestandsaufnahme, Brandschutz, Brandschutzbeauftragter, BSB

Bestandsaufnahme inklusive Risikobewertung

Ziel einer Bestandsaufnahme ist die Ermittlung vorhandener und fehlender Strukturen vor Ort sowie die Aufdeckung von Mängeln.

Zur Bestandsaufnahme gehören die Erfassung des baulichen, des anlagentechnischen und des organisatorischen Brandschutzes sowie die Auswertung von Erfahrungen (Brandschäden) aus der Vergangenheit. Wir sichten Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und führen eine Begehung in Ihrem Unternehmen durch.

Mit der Risikobewertung machen Sie möglichst viele Folgen sichtbar – und damit besser einschätzbar oder bewertbar.

Erstellung brandschutztechnischer Dokumente, Brandschutz

Erstellung von brandschutztechnischen Dokumenten

Wir erstellen für Sie alle brandschutztechnischen Dokumente.

Wir erstellen für Sie alle brandschutztechnischen Dokumente, stellen Sie uns gerne eine Anfrage.

Benötige ich einen Flucht- und Rettungsplan ?

Die Verpflichtung für einen Betreiber zur Aufstellung von Flucht- und Ret­tungsplänen in seinem Betrieb ergibt sich aus § 55 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Sonderbauordnungen.

wenn die Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern, muss ein Flucht und Rettungsplan vorhanden sein 

Flucht- und Rettungspläne müssen stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden.

Ist es Pflicht eine Brandschutzbegehung durchzuführen ?

Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber dafür sorgen, Brände zu vermeiden, zu bekämpfen und Beschäftigte sowie sonstige Personen im Brandfall zu evakuieren. Zugleich muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 ArbSchG Brandschutz- und Evakuierungshelfer benennen, die im Brandfall die Erstbekämpfung und die Evakuierung des Gebäudes (vor Eintreffen der Feuerwehr) übernehmen. Zudem muss der Arbeitgeber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz treffen, durchsetzen und regelmäßig überwachen. Die Brandschutzbegehung dient dazu, diese individuellen Anforderungen an das Unternehmen zu überprüfen, mögliche Mängel zu entdecken und zu beseitigen.

Unsere Lösung:

Bestellen Sie hier Ihren externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen schnell und direkt, einfach online.

Unternehmensberatung Stoll ist bei Exali versichert Organisationsentwicklung - Unternehmenskultur - Motivation - Werte - Unternehmensberatung Stoll - ISO 9001 Zertifizierung QM-Beratung - QM-System Qualitätsmanagementsystem- Audit - Zertifizierung - Arbeitsschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit – Sifa – Fasi – Datenschutz - externer Datenschutzbeauftragter - DSGVO

Wer darf die Funktion eines externen Brandschutz-beauftragten übernehmen ?

Für die Funktion eines externen Brandschutzbeauftragten muss ein umfassendes Wissen über vorbeugenden Brandschutz nachgewiesen werden. Zudem müssen diese Personen über fundierte Kenntnisse hinsichtlich der geltenden Normen und Gesetze verfügen und eine abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nachweisen. 

Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ?

Gemäß Arbeitsstättenverordnung ist ein Flucht- und Rettungsplan immer dann erforderlich, wenn dies „Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätten erforderlich machen“. Nach ASR A2.3, ist das insbesondere dann der Fall, wenn

die Flucht- und Rettungswegführung unübersichtlich ist (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume etc.),

Unsere Leistungen

*Wir schenken Ihnen 15 Min kostenfreien Online-Support jeden Monat. Darüber hinaus wird der Online-Support mit dem Vorzugsstundensatz von 99 € minutengenau abgerechnet. Der Anbruch der 16. Minute wird angesagt. Der Online-Support erfolgt je nach Kundenwunsch per E-Mail, Telefon oder Videokonferenzsystem.

Anfrageformular

    Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder sind noch nicht zu 100 Prozent überzeugt? Schauen Sie unten in die FAQ’s. Wenn Sie da nicht fündig werden, kontaktieren Sie uns bitte.

    Unsere Konditionen*

    *Wir möchten, dass Sie zufrieden sind. Daher bieten wir Ihnen extra kurze Vertragslaufzeiten an. Somit sind Sie nur minimal gebunden, falls Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn Sie nicht kündigen wird. Neben monatlicher Zahlung bieten wir 1/4, 1/2 und jährliche Zahlungsweise an. 

    Wie oft muss ein Feuerlöscher geprüft werden ?

    Die ASR A2.2 (Kap. 6) schreibt eine regelmäßige Feuerlöscher-Prüfung bzw. Wartung in Betrieben vor. Die Prüfung muss mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen erfolgen. Werden Mängel festgestellt, müssen die Feuerlöscher instand gesetzt oder ausgetauscht werden.

    Das Team der Unternehmensberatung Stoll

    Christian Stoll

    Brandschutzbeauftragter

    Christian Stoll ist gelernter IT-Systemkaufmann und Brandschutzbeauftragter bei der Unternehmensberatung Stoll. Als Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr Sehnde verfügt Christian über praktische Erfahrungen und ist sehr gut darin, den Brandschutz in Unternehmen sicher zu stellen, er kennt sich sehr gut mit rechtlichen Vorgaben aus. Weiterhin hat er die Befähigung zum Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen.

    Matthias Stoll

    Inhaber

    Matthias Stoll ist Berater, Auditor, Dipl.-Ing (FH) für Elektrotechnik im Fachbereich Informationstechnik, Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit), und Datenschutzbeauftragter und verfügt über eine hohe Kompetenz in den Bereichen Qualitätsmanagementthemen, ISO 9001-Zertifizierung, Umweltmanagement, ISO 27001, Datenschutz, CSR und Nachhaltigkeit, sowie Organisationsentwicklung. Er hat großen Spass daran zu sehen, wie sich seine Kunden von Jahr zu Jahr steigern.

    Gerrit Muuß

    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Gerrit Muuß ist technischer Ausbilder und KFZ-Meister. Er hat viel Erfahrung und Spaß bei der Unterweisung von Mitarbeiter.

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    Welche Arbeiten werden bei einer Wartung des Feuerlöscher durchgeführt ?

    Zunächst wird der Feuerlöscher auf äußere Schäden kontrolliert.

    Dazu gehören Lack, Beschriftung, Sauberkeit und der allgemeine Zustand.


    Dann wird der Druck des Feuerlöschers geprüft. Sollte ein Druckverlust bemerkbar sein, kann die Fachkraft umgehend nach der Ursache suchen.


    Außerdem überprüft die Fachkraft die Löschpistole und den Druckschlauch des Feuerlöschers.


    Dann wird der Löschbehälter geöffnet, das Löschmittel entnommen und die Innenseite des Behälters begutachtet.


    Zusätzlich lässt sich die Treibgaspatrone durch eine Gewichtsprobe überprüfen.
    Bei Notwendigkeit wird auch die Dichtung des Feuerlöschers ausgetauscht.


    Der Feuerlöscher wird dann nach der Filterung des Löschmittels wieder befüllt.
    Im letzten Schritt vermerkt die Fachkraft die Prüfung durch eine Prüfplakette auf dem Feuerlöscher.

    Kundenstimmen

    Vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit.

    Ingrid Ebel

    Inhaberin

    super Beratung. Auch online ohne Weiteres machbar.

    Peter Wandel

    Geschäftsführer

    kompetent und kostengünstig. Weiter so.

    Nadja Schwielow

    Sicherheitsbeauftragte

    Die Antwortzeiten sind bei Herrn Stoll sehr kurz.

    Sven Lendenberg

    Freiberufler

    Danke für die Unterstützung bei dem Termin mit der Gewerbeaufsicht.

    Christoph Stark

    Geschäftsführer

    Gesetzliche Anforderung für die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen

    Die Bundesländer können in ihrem jeweiligen Baurecht vorschreiben, wann ein Brandschutzbeauftragter notwendig ist. Dies trifft auf größere Industriebauten, größere Verkaufsstätten und Krankenhäuser zu, da aufgrund der hohen Personenzahlen in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist.

    Bei Sonderbauten kann die zuständige Baubehörde einen Brandschutzbeauftragten fordern.

     

    Zuständigkeiten und Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen

    Der Brandschutzbeauftragte hat die Zuständigkeiten und die Aufgaben durch den Unternehmer bzw. den Arbeitgeber in schriftlicher Bestellung explizit festzulegen. Um so konkreter die Aufgaben und Zuständigkeiten vergeben und benannt werden, um so einfacher und effizienter erfolgt später die Aufgabenerfüllung. Eine konkrete Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es die Brandschutzordnung, falls erforderlich zu erstellen und zu aktualisieren. 

    Ebenfalls erstellt, aktualisiert und wirkt der Brandschutzbeauftragte bei der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung mit und ermittelt und bewertet Gefahren, die durch Brände und Explosionen bei dem Unternehmen auftreten könnten.

    Eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, erfordert Fachkenntnisse :

    Was viele nicht wissen: Für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung reicht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht aus. Zusätzlich sind ein Brandschutzbeauftragter und eventuell eine Person mit Kenntnissen zum Explosionsschutz notwendig

    Ist es Pflicht eine Brandschutzbegehung durchzuführen ?

    Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber dafür sorgen, Brände zu vermeiden, zu bekämpfen und Beschäftigte sowie sonstige Personen im Brandfall zu evakuieren. Zugleich muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 ArbSchG Brandschutz- und Evakuierungshelfer benennen, die im Brandfall die Erstbekämpfung und die Evakuierung des Gebäudes (vor Eintreffen der Feuerwehr) übernehmen. Zudem muss der Arbeitgeber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz treffen, durchsetzen und regelmäßig überwachen. Die Brandschutzbegehung dient dazu, diese individuellen Anforderungen an das Unternehmen zu überprüfen, mögliche Mängel zu entdecken und zu beseitigen.

    Wie viele Brandschutzhelfer brauche ich ?

    Unternehmen sind verpflichtet eine ausreichende Anzahl an Brandschutz- und Räumungshelfern auszubilden. Dies sind in der Regel 5 % der Beschäftigten – bei erhöhter Brandgefahr sind mehr erforderlich. Auch bei Schichtbetrieb und Abwesenheit muss eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern anwesend sein.

    Nur ein Brandschutzbeauftragter darf diese Ausbildung anbieten.

    Wer ist zuständig und darf Brandschutzbegehungen durchführen ?

    Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer ist für die korrekte Durchführung einer Brandschutzbegehung zuständig. Die daraus resultierenden Pflichten kann der Arbeitgeber an interne oder externe Brandschutzbeauftragte übertragen, die die erforderliche Sachkunde besitzen. Die Durchführung erfolgt durch den Unternehmer oder einer beauftragten Person. Sie ist somit fester Bestandteil der Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten. 

    Was ist ein Flucht- und Rettungsplan ?

    Ein Flucht- und Rettungsplan dient der einfachen Darstellung von Flucht- und Rettungswegen, über die Evakuierung bis hin zu Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Der Flucht- und Rettungsplan ist ein grundlegender Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für den Brandschutz.

    Der Flucht- und Rettungsplan soll Menschen helfen, sich selbst über die Fluchtwege in einer 

    Welche grafischen Darstellungen muss ein Flucht- und Rettungsplan enthalten ?

    Gebäudegrundriss oder Teile davon
    Verlauf der Flucht- und Rettungswege
    Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
    Lage der Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher)
    Lage der Sammelstellen
    Standort des Betrachters.

    Ein Brandfall im Unternehmen

    1.Erste Hilfe leisten

    -Hilfe durch Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer 

    -Feuerwehr anrufen

    Diese Fragen sind wichtig!

    1. Wo geschah der Brand

    2. Was ist passiert

    3. Wer ruft an?

    4. Wieviele Verletzte?

    5. Welche Art von Verletzungen sind vorhanden

    6.Warten auf Rückfragen

    DGUV, Bedienung Feuerlöscher

    Worin besteht der Unterschied zwischen einem Brandschutzbeauftragten und einem Brandschutzhelfer?

    Brandschutzhelfer sollen im Fall eines Feuers zunächst die Gefahrenlage einschätzen, dann versuchen, den Brand selbst zu löschen – oder aber professionelle Hilfe anfordern. Dafür genügt in der Regel ein halbtägiger Kurs in Theorie und Praxis. Danach reicht es, dass Brandschutzhelfer alle drei bis fünf Jahre die Kenntnisse in einer praktischen Übung auffrischen. Details hierzu stehen in der DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer

    Im Gegensatz dazu haben Brandschutzbeauftragte einen viel größeren Aufgabenkatalog. Um ihre Pflichten erfüllen zu können, brauchen sie umfangreiche Kenntnisse im technischen und organisatorischen Brandschutz und eine entsprechend lange Ausbildung.

    Ein weiterer Unterschied: Nicht jeder Mitarbeiter darf Brandschutzbeauftragter werden – Brandschutzhelfer indes schon

    mehr Informationen finden Sie hier:

     

    Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, Wählen Sie aus, was Sie benötigen und klicken Sie auf den Button “ kostenpflichtig bestellen“. Sie erhalten dann das Zertifikat, den Vertrag und die Dokumentenvorlagen zugeschickt.

    In allen Unternehmen ist ein Feuerlöscher gesetzlich vorgeschrieben. Geregelt wird das in der Arbeitsstättenverordnung, die genauen Anforderungen befinden sich in der ASR A2.

    Mehr Informationen 

    Sie bekommen für Ihren monatlichen Beitrag einen externen Brandschutzbeauftragten, zu dem 15 Minuten Support jeden Monat geschenkt, den Sie für alles nutzen können. Telefonische Beratung, die Ausfüllung von Dokumenten, Recherchen zu allen arbeitssicherheitsrelevanten Themen, usw.

    Bei normaler Brandgefährdung muss sichergestellt werde, dass pro Schicht 5 % der Belegschaft ausgebildete Brandschutzhelfer sind. 

    Bei erhöhter Brandgefährdung muss sichergestellt werde, dass pro Schicht 10 % der Belegschaft ausgebildete Brandschutzhelfer sind.

    Mehr Informationen

    Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.

    Über diese Adresse erhalten Sie Ihre Rechnungen. Eine Zusendung von Rechnungen in Briefform bieten wir nicht an.

    Das Widerrufsrecht erlischt mit der Übersendung der Dokumente.

    Wir bieten alle Tätigkeiten an, die zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zählen. Dazu gehören Begehungen, Unterweisungen, Beratung des Unternehmers zum Thema Brandschutz, Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen im Themenfeld Brandschutz, Unterweisung Ihrer Mitarbeiter und alle sonstigen Fragen zum Brandschutz an, die online möglich sind. Eine abschließende Auflistung finden Sie HIER

    Brandschutz ist Chefsache, der Unternehmer bzw. Arbeitgeber ist für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten verantwortlich.

    Mehr Informationen

    Der Support erfolgt in Form von Videokonferenzsystemen, Telefonaten oder E-Mails. Dabei verwenden wir Microsoft Teams als Videokonferenzsystem. Sie benötigen dazu keinen Account. Über einen Link können Sie entweder über den Microsoft Edge-Browser oder die Microsoft Teams App teilnehmen. Sie benötigen dazu einen PC mit Headset oder ein mobile Engerät, wie einen Laptop, Tablet oder Smartphone. Zudem schenken wir Ihnen jeden Monat 15 Minuten kostenlosen Support.

    Sie können uns zu unseren Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 8 – 18  und Freitag von 8 Uhr – 14 Uhr telefonisch erreichen. Alle nicht angenommenen Anrufe werden als E-Mail weitergeleitet. So entgeht uns kein Anruf. Weiterhin können Sie uns natürlich auch eine E-Mail an info@unternehmensberatung-stoll.de senden.

    Die Unternehmensberatung Stoll hat sich als Ziel gesetzt alle Anfragen möglich sofort zu beantworten. Aufgrund des Arbeitsaufkommens sind Antworten am nächsten Werktag möglich.

    Die Unternehmensberatung Stoll verwendet standardmäßig DSGVO-konforme, lizenzierte Softwaretools, z.B. Microsoft Office 365 Business mit dem Videokonferenzsystem Microsoft Teams, die von Ihren Computern und mobilen Endgeräten, wie Laptops, Tablets und Smartphone kostenlos verwendet werden können.

    Weitere Kommunikationstools sind Telefon, Smartphone, E-Mail und eine Cloud, die bei einem nach ISO 27001 zertifizierten Anbieter mit Serverstandort in Deutschland gehostet wird.

    Sie erhalten bei Vertragsabschluss einen Zugang zu einer ISO 27001-zertifizierten Cloud mit Serverstandort in Deutschland.  Hierüber ist ein Austausch von Daten möglich.

    Die Rechnung wird am Monatsende gestellt. Hier werden die Kosten für die Beauftragung, sowie weitere, von Ihnen in Anspruch genommene, Leistungen abgerechnet. Die Aufnahme der von uns investierten Zeiten und die Abrechnung erfolgt, gesteuert über unser Warenwirtschaftssystem, mindestens minutengenau. Die Rechnung wird ausschließlich per Mail an die von Ihnen angegebene Mailadresse versendet.

    Es sind neben der monatlichen Zahlungsweise auch Quartalzahlungen, halbjährliche und ganzjährige Zahlungen möglich. Wir freuen uns sehr darüber, wenn Sie längerfristig mit uns zusammenarbeiten möchten. Schreiben Sie uns an.

    Schreiben Sie eine kurze Mail an info@unternehmensberatung-stoll.de mit folgenden Informationen: Kundennummer, Kündigungsdatum und auch gern den Kündigungsgrund. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.

    Ihr externer Brandschutzbeauftragter für nur 99 € im Monat. zum Vorzugsstundensatz von 99€

    Mehr Informationen

    Sie können unser Formular ausfüllen, darauf hin werden wir Ihnen nach Eingang der Informationen von Ihnen ein Angebot mit Vertrag zu schicken.

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