Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit für Unternehmen deutschlandweit
Beauftragen Sie Ihre zuverlässige Fachkraft für Arbeitssicherheit bundesweit
Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deutschland

Sie sichern Ihr Unternehmen.
Ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall bereits eines Beschäftigten kann Ihr Unternehmen nachhaltig schwächen. Dabei ist die Bandbreite groß. Über Lieferverzögerungen bis hin zur Betriebsschließung. Wir, als Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch Sifa oder Fasi genannt, unterstützt bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Angemessen und wirksam.
Sie senken die Anzahl der Krankheitstage Ihrer Mitarbeiter.
Arbeitsschutz macht das Arbeiten sicherer und sorgt dafür, dass Beschäftigte weniger häufig erkranken. Von uns, als Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, erfahren Sie von den neuesten arbeitssicherheitsrelevanten Erkenntnissen.
Sie sorgen für ein gutes Betriebsklima.
Die Umsetzung des Arbeitsschutzes sorgt angenehmes Betriebklima, in dem sich die Beschäftigten wohlfühlen und gute Leistungen erbringen können.
Sie sehen Ihrem Termin mit der Berufsgenossenschaft oder der Gewerbeaufsicht gelassen entgegen.
Ihre Berufsgenossenschaft, wie auch die Gewerbeausicht führen in regelmäßigen Abständen Kontrollen durch. Mit der Bestellung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch Sifa oder früher Fasi genannt, sind Sie auf der sicheren Seite.
Sie erfüllen Kundenanforderungen.
Wir haben häufig den Fall, dass Unternehmen bestimmte Dokumente benötigen, um für Kunden oder bei speziellen Projekten oder auf Baustellen tätig werden zu dürfen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Dokumentation und kennen uns sehr gut mit Lieferantenfragebögen und Lieferantenselbsterklärungen aus.
Wir kommen zu Ihnen.
Wir kommen zu Ihnen, wenn Sie es wünschen oder es notwendig ist. Wir sind in alles großen Städten Norddeutschlands aktiv, kommen aber auch in den Süden unserer Republik. Dazu zählen Hannover, Hildesheim, Berlin, Braunschweig, Hamburg, Magdeburg, Dresden, Lübeck, Rostock, Kassel, Potsdam, Celle, Oldenburg, Herne, Bremerhaven, Remscheid, Kiel, Gütersloh, Minden, Hameln, Bad Salzuflen, Wolfenbüttel, Goslar, Peine, Emden und viele mehr. In den meisten dieser Städte betreuen wir bereits Kunden. Eventuell gehören Sie auch bald dazu.
Wir haben ein großes Portfolio an Dienstleistungen
Wir unterweisen Ihre Beschäftigten, sind als Brandschutzbeauftragte unterwegs, führen Leiternprüfungen, Hubwagenprüfungen, DGUV V3 (E-Check) Prüfungen durch, genauso wie Regalprüfungen, Schallpegelmessungen, Beleuchtungsstärkemessungen. Weiterhin bieten wir verschiedene Dienstleistungen im Bereich Qualitätsmanagement, Datenschutz, Umweltschutz, Informationssicherheit und Nachhaltigkeit an. Damit können wir Synergieeffekte heben und als ein Dienstleister für Sie relevante Themen aus einer Hand anbieten. Ihnen fehlt in der Auflistung etwas? Dann sprechen Sie uns an.
Wir sind gut drauf.
Mit den meisten Kunden per Du, erarbeiten wir in partnerschaftlicher Zusammenarbeit Lösungen für Sie und sehen uns als Arbeitsbeschützer mit Augenmaß. Wir achten immer darauf die Interessen der Unternehmer und der Beschäftigten gleichermaßen zu berücksichtigen.
Wir sind nachhaltig.
Seit 2020 sind wir komplett digital unterwegs. Wir haben unseren CO2-Fussabdruck ermittelt und diverser Maßnahmen zur Nachhaltigkeit ergriffen. Um Fahrtkosten und Treibhause zu reduzieren, wägen wir zusammen mit Ihnen ab, ob ein Besuch bei Ihnen vor Ort notwendig ist oder es eine Videokonferenz auch tut.

Matthias Stoll (Inhaber und Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Bestellen Sie hier Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihren Betriebsarzt schnell und direkt, einfach online.





Unsere Leistungen
- kostenloser Online-Kennenlerntermin
- Beauftragung als Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Vorlagenpaket inklusive (vorausgefüllte Dokumentenvorlagen, die Sie einfach ergänzen)
- Durchführung aller Tätigkeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit*
- Zertifikat zum Aushang als Nachweis
- Online-Support*
- Newsletter
- transparente Rechnung mit Einzelnachweisen (Tag, Tätigkeitsbeschreibung, Dauer)
- nur Online
* 15 Minuten Online-Support pro Monat sind in der Pauschale enthalten. Darüber hinaus wird der Online-Support mit dem Vorzugsstundensatz von 109 € minutengenau abgerechnet. Der Online-Support erfolgt je nach Kundenwunsch per E-Mail, Telefon oder Videokonferenzsystem.
Bestellformular
Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder sind noch nicht zu 100 Prozent überzeugt? Schauen Sie unten in die FAQ’s. Wenn Sie da nicht fündig werden, kontaktieren Sie uns bitte.
Unsere Konditionen*
- ab 49 Euro pro Monat
- weitere Leistungen nach Beauftragung zum Vorzugsstundensatz 109 €
- minutengenaue Abrechnung
- Rechnungslegung am Monatsende
- elektronische Rechnung per E-Mail
- 14 Tage Zahlungsziel
- Vertragslaufzeit 1 Monat
- 14 Tage Kündigungsfrist
*Wir möchten, dass Sie zufrieden sind. Daher bieten wir Ihnen extra kurze Vertragslaufzeiten an. Somit sind Sie nur minimal gebunden, falls Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein sollten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn Sie nicht kündigen. Neben monatlicher Zahlung bieten wir auch 1/4-, 1/2- und jährliche Zahlungsweise an.
Wir Über
uns
Die Unternehmensberatung Stoll wurde im April 2015 in Sehnde bei Hannover gegründet mit dem Ziel deutschlandweit kleine und mittlere Unternehmen erfolgreicher zu machen. Das machen wir mit Begeistung und Leidenschaft. Wir erreichen das mit Kompetenz, Erfahrung und viel Engagement.
Unsere Mission bezogen auf Arbeitssicherheit
- Schutz von Unternehmern und Beschäftigten zu guten Konditionen
- Kompetente Beratung von Unternehmern und Beschäftigten
- Rückmeldung spätestens am nächsten Werktag
- Wirksamer Arbeitsschutz mit Nutzung von neuen Technologien
- Mit kleinen, für den Kunden bezahlbaren, Schritten hin zur Rechtskonformität
- Mit einfachen Mitteln gut funktionierende Abläufe schaffen
- Digitalisierte Abläufe und gute Kommunikation
- nachhaltige Beratung und nachhaltige Prozesse
Unser
TEAM

Gudrun Stoll
Dipl.-Ing.(FH) Gudrun Stoll beschäftigt sich mit den Einnahmen und Ausgaben unseres Unternehmens. Dabei prüft sie Zahlungseingänge und Eingangsrechnungen, überwacht Konten, steuert finanzwirtschaftliche Vorgänge und gewährleistet die reibungslose Organisation des Finanz- und Rechnungswesens. Ihre Aufgaben sind die Bearbeitung laufender Finanzbuchhaltung, Bereitstellung von Entscheidungshilfen für die Geschäftsleitung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Kontierung von Belegen einzelner Kostenarten und -stellen, Rechnungsprüfung und -verbuchung und Vorbereitung der monatlichen Abschlussbuchungen sowie Quartals- und Jahresabschlüsse

Matthias Stoll
Matthias Stoll ist Sicherheitsingenieur und Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik und verfügt über eine hohe Kompetenz und Erfahrung im Arbeitsschutz. Zusätzlich berät er kleine und mittelständische Unternehmen zu Qualitätsmanagementthemen, ISO 9001-Zertifizierung, ISO 45001, ISO 27001, Datenschutz, CSR und Nachhaltigkeit, sowie Organisationsentwicklung. Er hat großen Spass daran zu sehen, wie sich seine Kunden von Jahr zu Jahr steigern.

Gerrit Muuss
Gerrit Muuß ist technischer Ausbilder und KFZ-Meister. Aktuell absolviert Herr Muuß mit großem Engagement die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der IAG, dem Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Er verfügt über viel Erfahrung, die er unter anderem bei der Bundeswehr gesammelt hat.

















Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Geben Sie Ihre Kontaktdaten und die Anzahl der Mitarbeiter ein, Wählen Sie aus, was Sie benötigen und klicken Sie auf den Button “ kostenpflichtig bestellen“. Sie erhalten dann das Zertifikat, den Vertrag und die Dokumentenvorlagen zugeschickt.
Sie bekommen für Ihren monatlichen Beitrag eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, (und je nach Auswahl auch einen Betriebsarzt) das Zertifikat, das Vorlagenpaket und 15 Minuten Support jeden Monat geschenkt, den Sie für alles nutzen können. Telefonische Beratung, die Ausfüllung von Dokumenten, Recherchen zu allen arbeitssicherheitsrelevanten Themen, usw.
Das Vorlagenpaket beinhaltet einen Fahrplan über die Einführung des Arbeitschutzes. Dieser Fahrplan ist auf kleine und mittelständische Unternehmen angepasst und damit angemessen und wirksam. Zudem enthält das Vorlagenpaket über 200 Dokumente mit vorausgefüllten Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, Gefahrstoffe und Verfahren. Weiterhin sind hilfreiche Checklisten, Dokumente zu Beauftragungen und Pflichtenübertragung, Schulungspläne, Hautschutzpläne, Prüfprotokolle für Arbeitsmittel und Einichtungen, sowie Unterweisungsnachweise enthalten. Das Vorlagenpaket wird regelmäßig aktualisiert. Sollten Sie Dokumente benötigen, die hier nicht vorhanden sind, erstellen wir Ihnen im Rahmend des Support gern weitere direkt auf Ihr Unternehmen angepasste Dokumente. (Die Dokumente liegen in Word-, Excel- und PDF-Format vor, sind aber auch mit kostenlosen Programmen, wie Openoffice und Libreoffice zu bearbeiten )
Damit verfügen Unternehmer über das notwendige Rüstzeug, für einen rechtskonformen Arbeitschutz.
Über diese Adresse erhalten Sie Ihre Rechnungen. Eine Zusendung von Rechnungen in Briefform bieten wir nicht an.
Sie haben den ersten Schritt gemacht. Wenn Sie die Vorlagendokumente ausfüllen oder durch uns ausfüllen lassen, sind Sie sicher besser aufgestellt, als 80 % Ihrer Mitbewerber.
Das Widerrufsrecht erlischt mit der Übersendung der Dokumente. Im Zweifel haben Sie also maximal 25 € investiert.
Sie haben den ersten Schritt gemacht. Wenn Sie die Vorlagendokumente ausfüllen oder durch uns ausfüllen lassen, sind Sie sicher besser aufgestellt, als 80 % Ihrer Mitbewerber.
Das Zertifikat können Sie auf Ihre Internetseite stellen, Ihren Kunden, der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaft oder anderen interessierten Parteien zur Verfügung stellen.
Ja, Sie können die Dokumentenvorlagen behalten und weiterhin kostenfrei nutzen.
Wenn Sie neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch einen Betriebsarzt benötigen, wählen Sie die Option mit Betriebsarzt aus. Wir haben einen Betriebsarzt als Kooperationspartner, der alle gängigen Leistungen anbietet. Sie bekommen dann einen Kombivertrag. Der Vertragbestandteil für den Betriebsarzt hat eine Laufzeit von einem Jahr. Für Unternehmen bis 10 Mitarbeitern kostet die Beauftragung des Betriebsarztes 350 €/Jahr. Für Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter haben, wird ein individueller Vertrag geschlossen. Aber auch bekommen Sie sehr gute Konditionen. Sie erhalten übrigens für die Beauftragung des Betriebsarztes ein gesondertes Zertifikat.
Wir bieten alle Tätigkeiten an, die zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zählen. Dazu gehören Begehungen, ASA-Sitzungen, Unterweisungen, Beratung des Unternehmers zum Thema Arbeitssicherheit, Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisung Ihrer Mitarbeiter und alle sonstigen Fragen zur Arbeitssicherheit an, die online möglich sind. Eine abschließende Auflistung finden Sie im ASIG §6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Der Support erfolgt in Form von Videokonferenzsystemen, Telefonaten oder E-Mails. Dabei verwenden wir Microsoft Teams als Videokonferenzsystem. Sie benötigen dazu keinen Account. Über einen Link können Sie entweder über den Microsoft Edge-Browser oder die Microsoft Teams App teilnehmen. Sie benötigen dazu einen PC mit Headset oder ein mobile Engerät, wie einen Laptop, Tablet oder Smartphone. Zudem schenken wir Ihnen jeden Monat 15 Minuten kostenlosen Support. Darüber hinaus gehende Tätigkeiten werden mit dem Vorzugsstundensatz von 90 € minutengenau abgerechnet. Der Anbruch der 16. Minute wird telefonisch angesagt.
Die Supportzeiten sind:
Mo-Do: 09:00 – 18.00 Uhr
Fr: 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Sie können uns zu unseren Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 8 – 18 und Freitag von 8 Uhr – 14 Uhr telefonisch erreichen. Alle nicht angenommenen Anrufe werden als E-Mail weitergeleitet. So entgeht uns kein Anruf. Weiterhin können Sie uns natürlich auch eine E-Mail an sifa@unternehmensberatung-stoll senden.
Die Unternehmensberatung Stoll hat sich als Ziel gesetzt alle Anfragen möglich sofort zu beantworten. Aufgrund des Arbeitsaufkommens sind Antworten am nächsten Werktag möglich.
Die Unternehmensberatung Stoll verwendet standardmäßig DSGVO-konforme, lizenzierte Softwaretools, z.B. Microdoft Office 365 Business mit dem Videokonferenzsystem Microsoft Teams, die von Ihren Computern und mobilen Endgeräten, wie Laptops, Tablets und Smartphone kostenlos verwendet werden können.
Weitere Kommunikationstools sind Telefon, Smartphone, E-Mail und eine Cloud, die bei einem nach ISO 27001 zrtifizierten Anbieter mit Serverstandort in Deutschland gehostet wird.
Sie erhalten bei Vertragsabschluss einen Zugang zu einer ISO 27001-zertifizierten Cloud mit Serverstandort in Deutschland. Hierüber ist ein Austausch von Daten möglich.
Ein Besuch ist deutschlandweit möglich. Stellen Sie dazu eine gesonderte Anfrage unter Angabe Ihrer Kundennummer an sifa@unternehmensberatung-stoll.de. Konditionen: Die Fahrkosten betragen 70 Cent pro Kilometer. Die Reisezeit ist Arbeitszeit.
Die Rechnung wird am Monatsende gestellt. Hier werden die Kosten für die Beauftragung, sowie weitere, von Ihnen in Anspruch genommene, Leistungen abgerechnet. Die Aufnahme der von uns investierten Zeiten und die Abrechnung erfolgt, gesteuert über unser Warenwirtschaftssystem, mindestens minutengenau. Die Rechnung wird ausschließlich per Mail an die von Ihnen angegebene Mailadresse versendet.
Es sind neben der monatlichen Zahlungsweise auch Quartalzahlungen, halbjährliche und ganzjährige Zahlungen möglich. Wir freuen uns sehr darüber, wenn Sie längerfristig mit uns zusammenarbeiten möchten. Schreiben Sie uns an.
Schreiben Sie eine kurze Mail an sifa@unternehmensberatung-stoll.de mit folgenden Informationen: Kundennummer, Kündigungsdatum und auch gern den Kündigungsgrund. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Nach Ablauf des Vertrages ist das Zertifikat ungültig.
Vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit.
Inhaberin
super Beratung. Auch online ohne Weiteres machbar.
Geschäftsführer
kompetent und kostengünstig. Weiter so.
Sicherheitsbeauftragte
Die Antwortzeiten sind bei Herrn Stoll sehr kurz.
Freiberufler
Danke für die Unterstützung bei dem Termin mit der Gewerbeaufsicht.
Geschäftsführer
Gesetzliche Pflicht für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi deutschlandweit
Gesetzliche Anforderung für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi deutschlandweit
Der Unternehmer ist deutschlandweit gesetzlich dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi schriftlich zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb erforderlich ist. Diese Anforderung wird in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 »Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit« des jeweiligen gewerblichen Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche) geregelt. Dies sind aktuell die VBG, BG Bau, BG Verkehr, BG ETEM, BGW, BGHM, BGHW, BGN und BG RCI. Danach ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bereits für Unternehmen ab einem Beschäftigten vorgeschrieben. Auch das Unternehmermodell sieht in der anlassspezifischen Betreuung das Hinzuziehen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes vor.
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi deutschlandweit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Unfallschutz) zu beraten und zu unterstützen. Aufgaben sind u.a. die Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Auch die sicherheitstechnische Überprüfung von Arbeitsmitteln (Betriebsmittel, Geräte, Gefahrstoffen u.a) und Arbeitsverfahren, gerade vor deren Einführung, gehören zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen sowie der Vorschlag von Maßnahmen zu deren Verhütung, sind Bestandteil der Tätigkeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Einzelnen in § 6 ASiG und dem Anhang der DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Ihre Tätigkeiten muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Bericht zusammenfassen und dem Unternehmen zur Verfügung stellen (§ 5 DGUV Vorschrift 2).
Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sifa oder Fasi
Einsatzzeiten werden nach Gefährdungspotenzial, Art des Unternehmens sowie seiner Größe in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 festgesetzt. Diese Einsatzzeiten muss der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des bestellten Betriebsarztes im Rahmen der sogenannten Regelbetreuung (Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung oder Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung) mindestens zur Verfügung stehen. Die Mindesteinsatzzeiten (Stunden pro Beschäftigten im Jahr) werden in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl des Unternehmens und dem Gefährdungspotenzial der Unternehmensart (WZ-Schlüssel) ermittelt. Die Einsatzzeit ist die Arbeitszeit, die den Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Betrieb je Jahr mindestens zur Verfügung stehen muss. Beide Fachdisziplinen teilen sich die Einsatzzeit, wobei beiden ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung zustehen muss.
Qualifikation der Sicherheitsfachkraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sifa oder Fasi
Die Qualifikation von Fachkräften für Arbeitssicherheit (oder Betriebsärzten) ist im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) geregelt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen neben einer entsprechenden Berufsausbildung und Berufs- bzw. Führungserfahrung haben und die nachweisen. Zudem müssen Zusatzausbildungen absolviert werden, um Unternehmen der einzelnen Berufsgenossenschaften betreuen zu dürfen.
Was ist besser? Interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi
Wenn die notwendige Qualifikation und Erfahrung vorliegt kann der Unternehmer bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi einen eigenen Mitarbeiter benennen, einen freiberuflich tätigen Experten, wie die Unternehmensberatung Stoll oder einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst zu verpflichten. Die Entscheidung, ob intern oder extern beauftragt werden soll, bedarf einer Abwägung. Wichtigstes Kriterium ist die Beratungsqualität und die Einsatzzeit: Bei kleinen bis mittleren Unternehmen ergeben sich eigentlich immer Einsatzzeiten, bei denen die Beschäftigung eines eigenen Mitarbeiters nicht wirtschaftlich ist. Insbesondere, wenn dieser Mitarbeiter die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit nur »nebentätig« ausführt. Die jährlich anfallenden Einsatz-, Aus- und Fortbildungszeiten des Mitarbeiters müssen kompensiert werden. Zudem fehlt die Erfahrung, gerade das unternehmensübergreifende Wissen sollte hier nicht unterschätzt werden.
Sicherheitsbeauftragter VERSUS Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi
Der Sicherheitsbeauftragte ist im Gegensatz zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi ein Beauftragter, der der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi zuarbeitet. Er ist ab dem 21 Mitarbeiter vorgeschrieben und benötigt eine kurze 3-tätige Ausbildung, die von Ihrer Berufsgenossenschaft bezahlt und im Regelfall auch durchgeführt wird. Seine Aufgaben ist die Unterstützung des Unternehmers, des Betiebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi bei der täglichen Arbeit in seinem Umfeld. Wichtig für seine Tätigkeit sind Sozialkompetenz, Berufserfahrung und Fachkunde in seinem Tätigkeitsbereich.
Gründe aus Unternehmersicht für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Berufsgenossenschaft steht vor der Tür oder die Berufsgenossenschaft kündigt sich an
Wenn sich die Berufsgenossenschaft ankündigt oder bereits vor der Tür steht, ist es gut, wenn Sie eine Fachkraft für Arbeitsicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi haben, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Sie haben dann einen Partner an der Seite, der die besprochenen Themen aufnimmt, fachkundigen Rat zur Umsetzung geben kann und Ihnen Sicherheit bietet. Egal ob es um die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen, die Erstellung von Betriebsanweisungen, die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln, Leiternprüfung oder ähnlichem geht.
Ausschreibung Zertifikat als Nachweis
Die Gewerbeaufsicht steht vor der Tür oder das Gewerbeaufsichtsamt kündigt sich an
Wenn sich die Gewerbeaufsicht, auch Gewerbeaufsichtsamt, ankündigt oder bereits vor der Tür steht, ist es gut, wenn Sie eine Fachkraft für Arbeitsicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi haben, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Sie haben dann einen Partner an der Seite, der die besprochenen Themen aufnimmt, fachkundigen Rat zur Umsetzung geben kann und Ihnen Sicherheit bietet.
Ein Arbeitsunfall ist passiert. Was nun?
1.Erste Hilfe leisten
-Erstversorgung durch Ersthelfer durchführen
-Krankenwagen rufen oder Durchgangsarzt/Krankenhaus konsultieren
Diese Fragen sind wichtig!
1. Wo geschah der Unfall
2. Was ist passiert
3. Wieviele Verletzte
4. Welche Art von Verletzungen sind vorhanden
5.Warten auf Rückfragen
2.Arbeitsunfall dokumentieren
Die Pflicht des Unternehmers ist es gemäß § 193 SGB VII dem Unfallversicherungsträger diesen Arbeitsunfall anzuzeigen. Dafür wird eine Unfallanzeige ausgefüllt. Für diese Anzeige (Meldung eines Arbeitsunfalls) hat der Unternehmer 3 Tage Zeit. Auch intern ist eine Dokumentation mit folgenden Informationen erforderlich.
- Zeit, Ort und Ablauf des Arbeitsunfalls
- Name des verletzten Arbeitnehmers sowie Art und Umfang seiner Verletzung
- Erste-Hilfe-Maßnahmen mit Namen der Ersthelfer
- Namen von Augenzeugen
Die Untersuchung durch einen Durchgangsarzt ist Voraussetzung dafür, dass der Unfallversicherungsträger für die Behandlungskosten aufkommt. In den genannten Fällen muss ein Durchgangsarzt den Verletzten untersuchen, eine Diagnose stellen und die weitere Behandlung festlegen. Diese Untersuchungsergebnisse hält er in einem Durchgangsarztbericht für den Unfallversicherungsträger fest.

Im Falle eines Arbeitsunfalls unterstützt Sie eine Fachkraft für Arbeitsicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi bei der Ermittlung der Unfallursache und leitet mit Ihnen Maßnahmen ab, um künftige Arbeitsunfalle zu verhindern.
Übrigens: Bei einem schweren Arbeitsunfall kommt mit der BG (Berufsgenossenschaft) oder Gewerbeaufsicht (Gewerbeaufsichtsamt) auch immer die Polizei ins Unternehmen.
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