Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Beauftragen Sie hier Ihren externen Brandschutzbeauftragten

 

Bestellung als externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

für nur 99 € / Monat
Externer Brandschutzbeauftragter Zertifikat

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen bietet Ihnen viele Vorteile:

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen hat ein großes Erfahrungspotenzial, wodurch er die Chancen und Risiken von Einflussfaktoren schneller und besser abschätzen kann. 

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen vermeidet das Risiko der Betriebsblindheit.

Der externe Brandschutzbeauftragte hat eine hohe brandschutztechnische Fachkompetenz, durch viele verschiedene Einblicke und Lösungen.

Außerdem bietet Ihnen ihr externer Brandschutzbeauftragter ein Ergebnis- und zielorientiertes Vorgehen.

Sie entlasten Ihre Mitarbeiter:

Ihre Mitarbeiter können sich auf ihre Tätigkeiten konzentrieren und Sie können sich auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften verlassen.

Sie sorgen für ein gutes Betriebsklima:

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen sorgt für die Umsetzung des Brandschutzes und damit für ein gutes Betriebsklima in dem sich die Mitarbeiter sicher und wohlfühlen können.

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen bietet Ihnen jederzeit einen Berater:

Sie haben mit Ihrem Brandschutzbeauftragten immer einen festen Ansprechpartner. 

Was macht ein externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen ?

Der Brandschutzbeauftragte hat im Betrieb eine entscheidende Funktion: Er ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen die Aufsicht über den betrieblichen und organisatorischen Brandschutz wahrnimmt.

Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den Arbeitgeber in brandschutzrelevanten Themen, kontrolliert die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilt Brandgefährdungen. Brandschutzbeauftragte benötigen daher ein fundiertes Fachwissen, um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.

Wir sind immer für Sie da !

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns immer unter der Telefonnummer 05138 5496436

Portfolio

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Bestellen Sie ihren Brandschutzbeaúftragten hier

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen in der Umgebung.

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen, Brandschutzbegehung

Brandschutzbegehung / Bestandsaufnahme

Die Brandschutzbegehung ist eine reguläre Überprüfung der Arbeitsstätte auf Mängel im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz.

Wie oft muss ich eine Brandschutzbegehung machen?

Kleine und mittlere Unternehmen ohne besondere Gefährdung: Mindestens alle 2 Jahre

Große Unternehmen und Unternehmen mit erhöhter Brandgefahr: Individuelle und engmaschige Prüfzyklen, welche im Ermessen des Unternehmens liegen.

Unternehmen mit viel Publikumsverkehr, z. B. Versammlungsstätten und Unternehmen mit hoher Brandgefahr (bspw. durch Heißarbeiten): täglich bis wöchentlich je nach individuellen Gegebenheiten.

Wir begehen Ihr Unternehmen systematisch und dokumentieren die Mängel in einem Protokoll.

Ihr externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen, Erstellung Flucht und Rettungsplänen

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Wir erstellen für Sie normgerechte Flucht- und Rettungspläne entsprechend der DIN ISO 23601.

In einem Flucht- und Rettungsplan ist dargestellt, welche Fluchtwege in einem Gebäude zur Verfügung stehen, um im Brandfall oder anderer Gefahren schnellstmöglich in einen sicheren Bereich im Freien zu gelangen. 

Weiterhin enthält ein Flucht- und Rettungsplan eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahren- oder Katastrophenfall. Des weiteren sind aus dem Plan die Standorte/Positionen von Feu­erlöscheinrichtungen, Arzt- und Sanitäts­räumen, manuellen Brandmeldern, Kran­kentragen und Rettungsleitern ersichtlich.

Die notwendigen Daten zur Erstellung des Flucht- und Rettungsplan können online zugeliefert oder per Begehung aufgenommen werden.

glücklich. rechtlich abgesicherter Unternehmer mit einem externen Brandschutzbeauftragten

Brandschutzhelfer Ausbildung

Brandschutzhelfer (m/w/d) sind im Ernstfall zur Stelle. Sie wissen genau, was es zu tun gilt, um Entstehungsbrände zu bekämpfen, verhüten und Menschen zu schützen.

Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil. 

Die Ausbildung umfasst mindestens zwei Unterrichtsstunden (jeweils zu 45 Minuten)während der Zeitumfang des praktischen Teils insbesondere von der Gruppenstärke abhängt.

-Der Ausbildungsinhalt im theoretischen Teil umfasst:

-Grundzüge des Brandschutzes

-Betriebliche Brandschutzorganisation

-Wirkungsweise und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen

-Welche Gefahren entstehen durch Brände?

-Wie verhält man sich im Brandfall?

Der Ausbildungsinhalt im praktischen Teil: befasst sich insbesondere mit Übungen im Umgang mit Einrichtungen zum Feuerlöschen

Bestandsaufnahme inklusive Risikobewertung von ihrem externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen

Bestandsaufnahme inklusive Risikobewertung

Ziel einer Bestandsaufnahme ist die Ermittlung vorhandener und fehlender Strukturen vor Ort sowie die Aufdeckung von Mängeln.

Zur Bestandsaufnahme gehören die Erfassung des baulichen, des anlagentechnischen und des organisatorischen Brandschutzes sowie die Auswertung von Erfahrungen (Brandschäden) aus der Vergangenheit. Wir sichten Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und führen eine Begehung in Ihrem Unternehmen durch.

Mit der Risikobewertung machen Sie möglichst viele Folgen sichtbar – und damit besser einschätzbar oder bewertbar.

Brandschutzdokumente, externer Brandschutzbeauftragter

Erstellung von brandschutztechnischen Dokumenten

Wir erstellen für Sie alle brandschutztechnischen Dokumente.

Wir erstellen für Sie alle brandschutztechnischen Dokumente, stellen Sie uns gerne eine Anfrage.

Wie oft und bei welchen Gebäuden ist eine Brandschutzbegehung vorgeschrieben?

Grundsätzlich sind Begehungen für alle Gebäude notwendig. Die Frequenz und Signifikanz der Überprüfung hängt von der individuellen Brandgefahr im Gebäude und der Gefährdung von Personen im Ernstfall ab. 

Brandschutzbegehung, Steigleitung, Feuerwehr, extern, Wassersprenkler

Es gelten folgende Richtwerte:

Kleine und mittlere Unternehmen ohne besondere Gefährdung: Mindestens alle 2 Jahre

Große Unternehmen und Unternehmen mit erhöhter Brandgefahr: Individuelle und engmaschige Prüfzyklen, welche im Ermessen des Unternehmens liegen.

Unternehmen mit viel Publikumsverkehr, z. B. Versammlungsstätten und Unternehmen mit hoher Brandgefahr (bspw. durch Heißarbeiten): täglich bis wöchentlich je nach individuellen Gegebenheiten.

Im Allgemeinen empfiehlt es sich mindestens einmal jährliche eine vollständige Brandschutzbegehung durchzuführen. Zusätzlich sind unabhängig der Unternehmensgröße wöchentliche Kontrollgänge durch das Gebäude ratsam, um Risiken im Brandfall (z. B. durch eine festgestellte Brandschutztür oder Gegenständen im Fluchtweg) zu reduzieren.

Unsere Lösung:

Bestellen Sie hier Ihren externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen schnell und direkt, einfach online.

Unternehmensberatung Stoll ist bei Exali versichert Organisationsentwicklung - Unternehmenskultur - Motivation - Werte - Unternehmensberatung Stoll - ISO 9001 Zertifizierung QM-Beratung - QM-System Qualitätsmanagementsystem- Audit - Zertifizierung - Arbeitsschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit – Sifa – Fasi – Datenschutz - externer Datenschutzbeauftragter - DSGVO

Unsere Leistungen

*Wir schenken Ihnen 15 Min kostenfreien Online-Support jeden Monat. Darüber hinaus wird der Online-Support mit dem Vorzugsstundensatz von 99 € minutengenau abgerechnet. Der Anbruch der 16. Minute wird angesagt. Der Online-Support erfolgt je nach Kundenwunsch per E-Mail, Telefon oder Videokonferenzsystem.

Anfrageformular

    Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder sind noch nicht zu 100 Prozent überzeugt? Schauen Sie unten in die FAQ’s. Wenn Sie da nicht fündig werden, kontaktieren Sie uns bitte.

    Unsere Konditionen*

    *Wir möchten, dass Sie zufrieden sind. Daher bieten wir Ihnen extra kurze Vertragslaufzeiten an. Somit sind Sie nur minimal gebunden, falls Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn Sie nicht kündigen wird. Neben monatlicher Zahlung bieten wir 1/4, 1/2 und jährliche Zahlungsweise an. 

    Wir Über

    uns

    Christian Stoll - Brandschutzbeauftragter - UBS Unternehmensbertung Stoll, Ihr externer Brandschutzbeauftragter

    Christian Stoll

    Christian Stoll ist Brandschutzbeauftragter, aktives Mitglied in der freiwilligen Feuerwehr in Sehnde und verfügt über eine hohe Kompetenz und Erfahrung im Brandschutz. 

    Die Unternehmensberatung Stoll wurde im April 2015 gegründet mit dem Ziel deutschlandweit kleine und mittlere Unternehmen erfolgreicher zu machen. Das machen wir mit Begeistung und Leidenschaft. Wir erreichen das mit Kompetenz, Erfahrung und viel Engagement.

    > erfahren Sie hier mehr über die Unternehmensberatung Stoll

    Unsere Vision

    Matthias Stoll - Unternehmensberatung Stoll glücklicher, rechtlich abgesicherter Unternehmer Fachkraft für Arbeitssicherheit – Sifa – Fasi Sicherheitsingenieur – Sicherheitsbeauftragter Sicherheitsfachkraft ArbeitsschutzArbeitsschutz Gefährdungsbeurteilung

    Matthias Stoll

    Matthias Stoll ist der Inhaber der Unternehmensberatung Stoll.

    Als Qualitätsauditor, Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik berät er seit vielen Jahren kleine und mittelständische Unternehmen zu Qualitätsmanagementthemen, ISO 9001-Zertifizierung, ISO 45001, Arbeitsschutz, ISO 27001, Datenschutz, CSR und Nachhaltigkeit, sowie Organisationsentwicklung. Er hat großen Spass daran zu sehen, wie sich seine Kunden von Jahr zu Jahr steigern.

    Organisationsentwicklung - Unternehmenskultur - Motivation - Werte - Unternehmensberatung Stoll - ISO 9001 Zertifizierung QM-Beratung - QM-System Qualitätsmanagementsystem- Audit - Zertifizierung - Arbeitsschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit – Sifa – Fasi – Datenschutz - externer Datenschutzbeauftragter - DSGVO
    Organisationsentwicklung - Unternehmenskultur - Motivation - Werte - Unternehmensberatung Stoll - ISO 9001 Zertifizierung QM-Beratung - QM-System Qualitätsmanagementsystem- Audit - Zertifizierung - Arbeitsschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit – Sifa – Fasi – Datenschutz - externer Datenschutzbeauft
    Organisationsentwicklung - Unternehmenskultur - Motivation - Werte - Unternehmensberatung Stoll - ISO 9001 Zertifizierung QM-Beratung - QM-System Qualitätsmanagementsystem- Audit - Zertifizierung - Arbeitsschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit – Sifa – Fasi – Datenschutz - externer Datenschutzbeauftragter - DSGVO
    Organisationsentwicklung - Unternehmenskultur - Motivation - Werte - Unternehmensberatung Stoll - ISO 9001 Zertifizierung QM-Beratung - QM-System Qualitätsmanagementsystem- Audit - Zertifizierung - Arbeitsschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit – Sifa – Fasi – Datenschutz - externer Datenschutzbeauft
    Organisationsentwicklung - Unternehmenskultur - Motivation - Werte - Unternehmensberatung Stoll - ISO 9001 Zertifizierung QM-Beratung - QM-System Qualitätsmanagementsystem- Audit - Zertifizierung - Arbeitsschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit – Sifa – Fasi – Datenschutz - externer Datenschutzbeauftragter - DSGVO
    Kundenstimmen

    Vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit.

    Ingrid Ebel

    Inhaberin

    super Beratung. Auch online ohne Weiteres machbar.

    Peter Wandel

    Geschäftsführer

    kompetent und kostengünstig. Weiter so.

    Nadja Schwielow

    Sicherheitsbeauftragte

    Die Antwortzeiten sind bei Herrn Stoll sehr kurz.

    Sven Lendenberg

    Freiberufler

    Danke für die Unterstützung bei dem Termin mit der Gewerbeaufsicht.

    Christoph Stark

    Geschäftsführer

    Wann brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?

    Gesetzliche Anforderung für die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen

    Die Bundesländer können in ihrem jeweiligen Baurecht vorschreiben, wann ein Brandschutzbeauftragter notwendig ist. Dies trifft auf größere Industriebauten, größere Verkaufsstätten und Krankenhäuser zu, da aufgrund der hohen Personenzahlen in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist.

    Bei Sonderbauten kann die zuständige Baubehörde einen Brandschutzbeauftragten fordern.

     

    Zuständigkeiten und Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen und deutschlandweit

    Der Brandschutzbeauftragte hat die Zuständigkeiten und die Aufgaben durch den Unternehmer bzw. den Arbeitgeber in schriftlicher Bestellung explizit festzulegen. Um so konkreter die Aufgaben und Zuständigkeiten vergeben und benannt werden, um so einfacher und effizienter erfolgt später die Aufgabenerfüllung. Eine konkrete Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es die Brandschutzordnung, falls erforderlich zu erstellen und zu aktualisieren. 

    Ebenfalls erstellt, aktualisiert und wirkt der Brandschutzbeauftragte bei der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung mit und ermittelt und bewertet Gefahren, die durch Brände und Explosionen bei dem Unternehmen auftreten könnten.

    Einsatzgebiete des externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen

    Ein externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen hat eine viel Zahl an Einsatzmöglichkeiten.

    Der Brandschutzbeauftragte erstellt oder schreibt die Brandschutzordnung fort.

    Er wirkt bei der Beurteilung der Brandgefährdungen am Arbeitsplatz mit.

    Unteranderem wirkt er bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen mit im Themenfeld Brandschutz.

    Außerdem ist der externe Brandschutzbeauftragte zuständig für die Umsetzung behördlicher Anordnung und bei Anforderung des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen.

    Der externe Brandschutzbeauftragte wirkt bei den baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen mit, solange sie den Brandschutz betreffen.

    Ein externer Brandschutzbeauftragter überwacht die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen.

    Es ist äußerst Wichtig, dass der Brandschutzbeauftragte beratend bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel beteiligt ist.

    Der Brandschutzbeauftragte  wirkt bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes mit.

    Der externe Brandschutzbeauftragte plant, organisiert und führt Räumungsübungen durch.

    Ein Brandschutzbeauftragter kontrolliert, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne, usw. aktuell sind und gegebenenfalls wirkt er bei der Aktualisierung mit, die er veranlasst.

    Er ist dafür Zuständig, Mängel zu melden, und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung zu überwachen.

    Außerdem sollte ein externer Brandschutzbeauftragter unterstützend agieren und den Führungskräften bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz helfen.

    Ein externer Brandschutzbeauftragter kann Beschäftigte zum Brandschutzhelfer ausbilden gemäß (ASR A2.2)

    Die Kontrolle von Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen, Flucht und Rettungsplänen, gehört auch zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten.

    Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

    Der Brandschutzbeauftragte kontrolliert, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden.

    Ein Brandschutzbeauftragter wirkt unterstützend mit, bei den Gesprächen des Unternehmers mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.

    Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen.

    Der Brandschutzbeauftragte wirkt bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel,
    Schneelast, etc.) mit.

    Ein externer Brandschutzbeauftragter dokumentiert seine Tätigkeiten im Brandschutz.

    Benötige ich einen Flucht- Rettungsplan?

    Die Verpflichtung für einen Betreiber zur Aufstellung von Flucht- und Ret­tungsplänen in seinem Betrieb ergibt sich aus § 55 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Sonderbauordnungen.

    wenn die Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern, muss ein Flucht und Rettungsplan vorhanden sein 

    Flucht- und Rettungspläne müssen stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden.

     

    Ist es Pflicht eine Brandschutzbegehung durchzuführen?

    Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber dafür sorgen, Brände zu vermeiden, zu bekämpfen und Beschäftigte sowie sonstige Personen im Brandfall zu evakuieren. Zugleich muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 ArbSchG Brandschutz- und Evakuierungshelfer benennen, die im Brandfall die Erstbekämpfung und die Evakuierung des Gebäudes (vor Eintreffen der Feuerwehr) übernehmen. Zudem muss der Arbeitgeber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz treffen, durchsetzen und regelmäßig überwachen. Die Brandschutzbegehung dient dazu, diese individuellen Anforderungen an das Unternehmen zu überprüfen, mögliche Mängel zu entdecken und zu beseitigen.

    Wie viele Brandschutzhelfer brauche ich?

    Unternehmen sind verpflichtet eine ausreichende Anzahl an Brandschutz- und Räumungshelfern auszubilden. Dies sind in der Regel 5 % der Beschäftigten – bei erhöhter Brandgefahr sind mehr erforderlich. Auch bei Schichtbetrieb und Abwesenheit muss eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern anwesend sein.

    Nur ein Brandschutzbeauftragter darf diese Ausbildung anbieten.

    Wer ist zuständig und darf Brandschutzbegehungen durchführen?

    Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer ist für die korrekte Durchführung einer Brandschutzbegehung zuständig. Die daraus resultierenden Pflichten kann der Arbeitgeber an interne oder externe Brandschutzbeauftragte übertragen, die die erforderliche Sachkunde besitzen. Die Durchführung erfolgt durch den Unternehmer oder einer beauftragten Person. Sie ist somit fester Bestandteil der Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten. 

    Ein Brandfall im Unternehmen

    1.Erste Hilfe leisten

    -Hilfe durch Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer 

    -Feuerwehr anrufen

    Diese Fragen sind wichtig!

    1. Wo geschah der Brand

    2. Was ist passiert

    3. Wieviele Verletzte 

    4. Welche Art von Verletzungen sind vorhanden

    5.Warten auf Rückfragen

     

    DGUV, Bedienung Feuerlöscher

    mehr Informationen finden Sie hier:

     

    Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, Wählen Sie aus, was Sie benötigen und klicken Sie auf den Button “ kostenpflichtig bestellen“. Sie erhalten dann das Zertifikat, den Vertrag und die Dokumentenvorlagen zugeschickt.

    In allen Unternehmen ist ein Feuerlöscher gesetzlich vorgeschrieben. Geregelt wird das in der Arbeitsstättenverordnung, die genauen Anforderungen befinden sich in der ASR A2.

    Mehr Informationen

    Sie bekommen für Ihren monatlichen Beitrag einen externen Brandschutzbeauftragten, zu dem 15 Minuten Support jeden Monat geschenkt, den Sie für alles nutzen können. Telefonische Beratung, die Ausfüllung von Dokumenten, Recherchen zu allen arbeitssicherheitsrelevanten Themen, usw.

    Bei normaler Brandgefährdung muss sichergestellt werde, dass pro Schicht 5 % der Belegschaft ausgebildete Brandschutzhelfer sind. 

    Bei erhöhter Brandgefährdung muss sichergestellt werde, dass pro Schicht 10 % der Belegschaft ausgebildete Brandschutzhelfer sind.

    Mehr Informationen

    Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.

    Über diese Adresse erhalten Sie Ihre Rechnungen. Eine Zusendung von Rechnungen in Briefform bieten wir nicht an.

    Das Widerrufsrecht erlischt mit der Übersendung der Dokumente.

    Wir bieten alle Tätigkeiten an, die zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zählen. Dazu gehören Begehungen, Unterweisungen, Beratung des Unternehmers zum Thema Brandschutz, Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen im Themenfeld Brandschutz, Unterweisung Ihrer Mitarbeiter und alle sonstigen Fragen zum Brandschutz an, die online möglich sind. Eine abschließende Auflistung finden Sie …

    Brandschutz ist Chefsache, der Unternehmer bzw. Arbeitgeber ist für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten verantwortlich.

    Mehr Informationen

    Der Support erfolgt in Form von Videokonferenzsystemen, Telefonaten oder E-Mails. Dabei verwenden wir Microsoft Teams als Videokonferenzsystem. Sie benötigen dazu keinen Account. Über einen Link können Sie entweder über den Microsoft Edge-Browser oder die Microsoft Teams App teilnehmen. Sie benötigen dazu einen PC mit Headset oder ein mobile Engerät, wie einen Laptop, Tablet oder Smartphone. Zudem schenken wir Ihnen jeden Monat 15 Minuten kostenlosen Support.

    Sie können uns zu unseren Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 8 – 18  und Freitag von 8 Uhr – 14 Uhr telefonisch erreichen. Alle nicht angenommenen Anrufe werden als E-Mail weitergeleitet. So entgeht uns kein Anruf. Weiterhin können Sie uns natürlich auch eine E-Mail an info@unternehmensberatung-stoll.de senden.

    Die Unternehmensberatung Stoll hat sich als Ziel gesetzt alle Anfragen möglich sofort zu beantworten. Aufgrund des Arbeitsaufkommens sind Antworten am nächsten Werktag möglich.

    Die Unternehmensberatung Stoll verwendet standardmäßig DSGVO-konforme, lizenzierte Softwaretools, z.B. Microsoft Office 365 Business mit dem Videokonferenzsystem Microsoft Teams, die von Ihren Computern und mobilen Endgeräten, wie Laptops, Tablets und Smartphone kostenlos verwendet werden können.

    Weitere Kommunikationstools sind Telefon, Smartphone, E-Mail und eine Cloud, die bei einem nach ISO 27001 zertifizierten Anbieter mit Serverstandort in Deutschland gehostet wird.

    Sie erhalten bei Vertragsabschluss einen Zugang zu einer ISO 27001-zertifizierten Cloud mit Serverstandort in Deutschland.  Hierüber ist ein Austausch von Daten möglich.

    Die Rechnung wird am Monatsende gestellt. Hier werden die Kosten für die Beauftragung, sowie weitere, von Ihnen in Anspruch genommene, Leistungen abgerechnet. Die Aufnahme der von uns investierten Zeiten und die Abrechnung erfolgt, gesteuert über unser Warenwirtschaftssystem, mindestens minutengenau. Die Rechnung wird ausschließlich per Mail an die von Ihnen angegebene Mailadresse versendet.

    Es sind neben der monatlichen Zahlungsweise auch Quartalzahlungen, halbjährliche und ganzjährige Zahlungen möglich. Wir freuen uns sehr darüber, wenn Sie längerfristig mit uns zusammenarbeiten möchten. Schreiben Sie uns an.

    Schreiben Sie eine kurze Mail an info@unternehmensberatung-stoll.de mit folgenden Informationen: Kundennummer, Kündigungsdatum und auch gern den Kündigungsgrund. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.