Durch den Wegfall von gesetzlichen Pflichten in den meisten Unternehmen in Bezug auf die Pandemiebekämpfung müssen zweckgebundene, personenbezogene Mitarbeiterdaten z.B. Nachweise der 3G-Zugangskontrollen gelöscht werden.
Achtung: Spezielle Regelungen im Gesundheitsbereich u.a. die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach §20a Infektionsschutzgesetz erfordern weiterhin.
Wer davon noch betroffen ist, finden Sie hier:
Infektionsschutzgesetz §20a