
Was müssen Arbeitgeber in Bezug auf die Corona oder Covid 19 Mitarbeiterdaten beachten?
Durch den Wegfall von gesetzlichen Pflichten in den meisten Unternehmen in Bezug auf die Pandemiebekämpfung müssen zweckgebundene, personenbezogene Mitarbeiterdaten z.B. Nachweise der 3G-Zugangskontrollen gelöscht werden.
Achtung: Spezielle Regelungen im Gesundheitsbereich u.a. die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach §20a Infektionsschutzgesetz erfordern weiterhin.
Wer davon noch betroffen ist, finden Sie hier:
Die Pressemitteilung vom LFD- Niedersachsen:
Pressemitteilung vom Landesamt für Datenschutz Niedersachsen
Hinweis: Dieser Blogbeitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
Benötigen Sie eine spezielle Beratung?
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay