Neue ISO 9001-Anforderung zum Klimawandel: Das müssen Unternehmen jetzt beachten

Seit dem Frühjahr 2024 fordert die ISO 9001 verstärkt die Berücksichtigung des Klimawandels im Qualitätsmanagementsystem. Diese Neuerung betrifft alle Unternehmen, die nach ISO 9001 zertifiziert sind oder eine Zertifizierung anstreben. Ziel ist es, die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels systematisch zu bewerten und in die Unternehmensprozesse zu integrieren.

Warum wurde die ISO 9001 aktualisiert?

Der Klimawandel stellt weltweit ein zunehmendes Risiko für Lieferketten, Produktionsprozesse und rechtliche Rahmenbedingungen dar. Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat daher beschlossen, das Thema Klimawandel als Kontextfaktor explizit in die Norm aufzunehmen – insbesondere in Abschnitt 4 (Kontext der Organisation).


Was fordert die ISO 9001 konkret?

Unternehmen müssen künftig:

  • den Klimawandel als relevanten Faktor im Kontext der Organisation bewerten (ISO 9001:2015, Abschnitt 4.1),

  • prüfen, ob interessierte Parteien Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel haben (Abschnitt 4.2),

  • und ggf. Risiken und Chancen ableiten und geeignete Maßnahmen planen (Abschnitt 6.1).


Interessierte Parteien & Klimawandel

Zu den interessierten Parteien zählen z. B.:

  • Kunden mit Nachhaltigkeitsanforderungen,

  • Behörden mit umweltrechtlichen Vorgaben,

  • Mitarbeitende mit Erwartungen an Umwelt- und Klimaschutz,

  • Investoren mit ESG-Kriterien.

Unternehmen müssen analysieren, welche Erwartungen diese Parteien in Bezug auf Klimaschutz und Klimarisiken haben, und diese in ihr Qualitätsmanagement integrieren.


Klimabezogene Risiken und Chancen bewerten

Im Rahmen der Risikobewertung nach ISO 9001 sollten Unternehmen nun auch klimabezogene Aspekte berücksichtigen. Beispiele:

  • Risiken: Produktionsausfälle durch Wetterextreme, steigende Energiekosten, CO₂-Besteuerung, Reputationsverluste.

  • Chancen: Entwicklung nachhaltiger Produkte, neue Märkte, Wettbewerbsvorteile durch Klimatransparenz.

Die Risikobewertung muss dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.


Maßnahmen und Integration ins QM-System

Die Ableitung von Maßnahmen ist der nächste Schritt. Dazu zählen:

  • Festlegung von Klimazielen im Kontext des QM-Systems,

  • Integration von Klimarisiken in das Chancen- und Risikomanagement,

  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden für klimarelevante Themen,

  • Lieferantenauswahl unter Klimaaspekten,

  • Dokumentation klimabezogener Anforderungen in Verfahrens- und Prozessbeschreibungen.


Fazit: Handlungsbedarf für Unternehmen

Die neue Anforderung der ISO 9001 zum Klimawandel ist kein optionaler Aspekt, sondern ein verpflichtender Teil des Kontexts und der Planung. Unternehmen sollten ihre Managementsysteme jetzt daraufhin überprüfen, ob Klimarisiken und -chancen berücksichtigt werden – und welche Erwartungen interessierte Parteien an den Umgang mit dem Klimawandel haben.

Tipp: Wir von der UBS Unternehmensberatung Stoll unterstützen Sie praxisnah bei der Umsetzung der neuen ISO 9001-Anforderungen – mit Risikoanalysen, Workshops und konkreten Maßnahmenplänen.
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