Abmahnung durch Google Fonts

Sicherheit durch Datenschutz - DSGVO - Leistungen der Unternehmensberatung Stoll - Datenschutz - externer Datenschutzbeauftragter

Aktuelle stellen Privatpersonen Forderungen von 100€ bis 500 € wegen Nichteinhaltung der DSGVO in Bezug auf die nicht rechtskonforme Einbindung von Google Fonts-Schriftarten an Unternehmen.

Beheben Sie im ersten Schritt das Problem, indem Sie auf andere Schriftarten ausweichen, Google fonts- Schriftarten lokal einbinden oder über den Consent – Banner eine Einwilligung einholen und die Datenschutzerklärung anpassen würde.

Es gibt im Internet diverse Webseiten, mit denen Sie prüfen können, ob Google Fonts verwendet werden.

Ich empfehle auf diese E-Mails nicht zu reagieren. Zumal nicht sichergestellt ist, dass der betroffenen Person tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

Wenn diese  betroffene Person Ihr Unternehmen bei der Datenschutzbehörde anzeigt, können Sie auf die ergriffenen Maßnahmen verweisen.

Natürlich kann die betroffene Person auch einen Prozess anstreben. Allerdings ist unklar, ob der Aufwand sich lohnen würde, da wir hier von einer sehr geringen Summe sprechen, zum anderen auch den Gerichten mittlerweile klar ist, dass es sich hier um ein systematisches Vorgehen handelt, Gelder von Unternehmen zu „erpressen“.

Fragen Sie im Zweifel Ihren Anwalt, wie Sie in einer konkreten Situation vorgehen sollen.

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