Ihr Unternehmen soll auf den Arbeitschutz geprüft werden – Was nun?

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  • Beitrags-Kategorie:Arbeitsschutz
  • Beitrag zuletzt geändert am:August 1, 2023
  • Lesedauer:3 min Lesezeit

Der erwartete Besuch einer technischen Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft sollte keine Angst oder Sorge auslösen, sondern vielmehr als Chance zur Verbesserung der Arbeitssicherheit betrachtet werden. Die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht oder andere Arbeitsschutzbehörden haben die Aufgabe, sich ein Bild über die Arbeitsschutzmaßnahmen in jedem Mitgliedsbetrieb machen.

Es gibt verschiedene mögliche Gründe für den Besuch:

  1. Vorstellung der technischen Aufsichtsperson: Es könnte sein, dass die für Ihren Betrieb zuständige technische Aufsichtsperson sich persönlich vorstellen möchte. Dies ist eine Gelegenheit, um Fragen zu klären und einen direkten Ansprechpartner für Arbeitssicherheitsfragen zu haben.
  2. Statistische Erhebungen oder Gefahrenklassifizierung: Die Berufsgenossenschaft könnte auch allgemeine statistische Erhebungen durchführen oder die Einstufung Ihrer Mitarbeiter in die entsprechende Gefahrenklasse überprüfen wollen.
  3. Unfalluntersuchung: Im schlimmsten Fall könnte der Besuch aufgrund eines Arbeitsunfalls eines Mitarbeiters stattfinden. Unfälle passieren leider, aber die richtigen Maßnahmen und Präventionsstrategien können dazu beitragen, sie zu minimieren.
  4. Die Aufsichtsperson möchte sich vergewissern, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in Ihrem Betrieb umgesetzt wurden. Dabei gibt diese aber auch wertvolle Tipps zur praktischen Umsetzung.

Welche Vorteile haben Sie durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ünterstützt Sie bei dem Termin mit der Aufsichtsbehörde, indem dieser die Gesprächsführung übernimmt und auf Augenhöhe mit der Aufsichtsperson kommuniziert. Eine Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit bereits vor dem Termin ist hilfreich, um einen entspannten Ablauf des Termins zu gewährleisten.

Es ist ratsam, bereits eine sicherheitstechnische Beratung durch einen fachkundigen Dienstleister für Arbeitssicherheit, z.B. die Unternehmensberatung Stoll in Anspruch genommen zu haben. Dadurch signalisieren Sie der Berufsgenossenschaft, dass Ihnen Arbeitssicherheit wichtig ist und Sie entsprechende Maßnahmen ergreifen. Selbst wenn Fehler in der Vergangenheit gemacht wurden, ist es nie zu spät, sich um die Arbeitssicherheit zu kümmern und zukünftige Herausforderungen besser anzugehen.

Für die Vorbereitung wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Punkte bereitstellen bzw. mit Ihnen besprechen:

  • Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Aktualität und Vollständigkeit Ihrer Gefährdungsbeurteilungen
  • Erste Hilfe und Brandschutz
  • Arbeitsschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter
  • Dokumentation von Gefahrstoffen
  • regelmäßige Prüfung Ihrer Arbeitsmittel oder Betriebsmittel
  • Aktualität der Betriebsanweisungen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

Ein guter Wille zur Verbesserung der Arbeitssicherheit wird von der Berufsgenossenschaft positiv wahrgenommen. Wenn Sie bereits ein professionelles Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem etabliert haben, können Sie dem Besuch der Berufsgenossenschaft gelassen entgegensehen. Falls nicht, sollten Sie zeitnah eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen, um die Sicherheitsstandards zu verbessern und das Engagement für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu zeigen.

Bleiben Sie gelassen. Wir begleiten Sie auch, wenn Sie uns noch nicht beauftragt haben.

 

 

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